Gerichtsurteil: Mietwagen dürfen nach Ortung lahmgelegt werden

Porsche 997 Turbo Cabrio
Porsche 997 Turbo Cabrio – Quelle: Ultimatecarpage.com

Wer träumt bei einem Blick aus dem Fenster nicht davon, sich einfach ins Auto zu setzen und in den Süden zu fahren? Bevor Sie jetzt allerdings schnurstracks zur nächsten Autovermietung hetzen und in den vermeintlich wärmeren Süden fliehen, sollten Sie sicher sein, dass der Vertrag auch Trips über die Grenzen hinweg abdeckt – sonst könnte es teuer werden.

Am eigenen Leib erfahren musste dies ein 33- jähriger Mann aus der Nähe von Cham, der sich besagtes Porsche 997 Turbo Cabrio bei einer Münchner Autovermietung auslieh. Laut Legal Tribune Online waren 1.000 Kilometer sowie die Erlaubnis, mit dem Fahrzeug nach Österreich einzureisen, im Mietpreis inbegriffen. Doch der Mieter schoss über das vereinbarte Ziel hinaus und reiste trotz der im Mietvertrag festgelegten Vereinbarung mit dem Sportwagen über die italienische Grenze nach Mailand.

Dies blieb allerdings nicht unbemerkt. Laut Spiegel Online erfasste die Autovermietung den Standort des Wagens mittels GPS und wurde auf den Vertragsbruch aufmerksam. Als dann der anschließende Versuch, den Mieter telefonisch zu erreichen, erfolglos blieb, ging die Mietwagenfirma von einem Diebstahl aus und legte mittels einer speziellen Software die Elektronik des Porsche lahm. Daraufhin wurde ein Abschleppdienst beauftragt, den vermeintlich gestohlenen Wagen zurück nach Deutschland zu holen.

Doch als der Fahrer des Abschleppwagens schon fast in Mailand war, registrierte die Mietwagenfirma über das GPS, dass der Porsche erneut bewegt wurde – die Autovermietung ging nun davon aus, dass das Fahrzeug verbotenerweise abtransportiert wird. Da sich der Vorfall an einem Sonntag ereignete und der Vermieter sich deshalb nach eigenen Angaben wenig auf die Hilfe der deutschen und italienischen Behörden verlassen konnte, machte sich dieser – aus Sorge um das hochwertige Auto – kurzerhand selbst auf den Weg nach Italien. Dort wollte er laut Legal Tribune Online den Porsche mit einem GPS-Tracker genau lokalisieren und festsetzen. Doch auf Höhe des Brenner-Passes ging schließlich der erlösende Anruf des Mieters ein. Der Wagen war nicht gestohlen worden und wurde schließlich vom Mieter selbst nach München zurückgebracht.

Nichtsdestotrotz hatte dieser Vertragsbruch und die Verkettung unglücklicher Missverständnisse für den Mieter ein Nachspiel: Das Amtsgericht München entschied, dass die Aufwendungen des Vermieters berechtigt gewesen seien und die Kaution zum Großteil einbehalten werden durfte (Az.: 182 C 21134/13). Nach dem Abzug der Kosten durch die Autovermietung bekam der Italienurlauber nur noch 54,55€ von seinen ursprünglich hinterlegten 5000€ zurück. Für dieses Geld hätte der 33-Jährige wohl wochenlangen Luxusurlaub mitsamt Shoppingtour durch die Edelboutiquen Mailands genießen können – wenn es denn der passende Automietvertrag gewesen wäre…

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